
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltung
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ausschließlich zur Verwendung im unternehmerischen Geschäftsverkehr bestimmt. Die Lieferung, Leistung und Angebote des Metallbau Kurt Lange erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
§ 2 Angebote und Vertragsabschluss
1. Sämtliche Angebote sind freibleibend. Alle Abmachungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
2. Nebenreden, Änderungen, Ergänzungen und / oder sonstige Abweichungen von den vorliegenden Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn Metallbau Kurt Lange insoweit das Einverständnis erklärt hat. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses.
3. Die Angebotsunterlagen, Zeichnungen, Beschreibungen, Muster und Kostenvoranschläge von Metallbau Kurt Lange dürfen ohne deren Genehmigung weder weitergegeben, veröffentlicht, vervielfältigt noch sonst wie Dritten zugänglich gemacht werden.
Auf Verlangen sind die Unterlagen ohne Zurückhaltung von Kopien zurückzugeben.
4. Mündliche Auskünfte zu Waren, Preisen Produktion- und Lieferbedingungen sind zunächst grundsätzlich unverbindlich und bedürfen stets der schriftlichen Bestätigung, bevor sie vertragswirksam werden.
5. Eventuell angebotene Rabatte, auch Mengenrabatte, gelte nur vorbehaltlich fristgerechter Bezahlung.
6. Erfolgt eine Bestellung auf Rechnung Dritter, so versichert der Auftraggeber mit der Auftragserteilung, dass er zu seinen Handlungen vom Rechnungsempfänger in dessen Kenntnis dieser Geschäftsbedingungen bevollmächtigt ist. Der Auftraggeber bleibt stets bis zur vollständigen Erfüllung aller Verpflichtungen aus diesem Geschäft persönlich haftbar und gilt solange als gesamtschuldnerisch haftender Mitempfänger.
7. Aufträge gelten als angenommen, wenn sie entweder durch Metallbau Kurt Lange schriftlich bestätigt wurden oder wenn sie unverzüglich nach Eingang des Auftrags bzw. termingemäß ausgeführt werden – hierbei gilt auch die Rechnung als Auftragsbestätigung seitens Metallbau Kurt Lange.
8. Werden Metallbau Kurt Lange nach Vertragsabschuss Tatsachen bekannt, die nach pflichtgemäßen kaufmännischen Ermessen auf eine wesentliche Verschlechterung des Vermögen beim Kunden schließen lassen (insbesondere Zahlungsverzug hinsichtlich früherer Lieferungen), ist Metallbau Kurt Lange berechtigt, Vorkasse oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen und im Weigerungsfalle vom Vertrag zurückzutreten, wobei die Rechnung für bereits erfolgte Teilleistungen sofort fällig gestellt werden.
9. Bei Stornierung oder Änderung von Aufträgen (insbesondere bei nachträglichen Korrekturen nach der Freigabe der Pläne) ist Metallbau Kurt Lange berechtigt, die daraus eventuell entstehenden Kosten, Schäden oder Mehraufwendungen im vollen Umfang in Rechnung zu stellen.
10. Sollte eine Änderung oder Stornierung, z.B. Bei Maßgefertigten Teilen, nicht mehr Möglich sein, so ist der Auftraggeber zur Abnahme und voller Bezahlung verpflichtet.
11. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die erforderlichen Genehmigungen in eigener Verantwortung und auf eigene Rechnung herbeizuführen.
§ 3 Datenspeicherung
Hiermit informiert Metallbau Kurt Lange den Auftraggeber darüber, dass die im Rahmen der Geschäftsverbindung gewonnen personenbezogenen Daten gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz verarbeitet werden.
Des weiteren willigt der Auftraggeber mit der Auftragserteilung an Metallbau Kurt Lange ein, das personenbezogene Daten an Dritte (Lieferanten, Nachunternehmer), zur Auftragserfüllung weitergeben werden.
§ 4 Lieferung, Montage und Gefahrübergang
1. Der Auftraggeber ist bei vereinbarten Montageleistungen verpflichet, die Grenzen für die Montage genau abzustecken. Er übernimmt die Gewähr für die Einhaltung vorgeschriebener Grenzabstände. Der Auftraggeber ist verpflichet Metallbau Kurt Lange die Lage von unterirdischen Kabel und Leitungen schriftlich zu übermitteln. Nicht sichtbare Kabel, Rohrleitungen und dergleichen sind eindeutig zu bezeichnen. Unterbleibt dies, haftet Metallbau Kurt Lange nicht für etwaige Beschädigung und deren Folgen. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass der Bauort sein Eigentum ist bzw. er berechtigt ist, das bestellte Produkt dort errichten zu lassen. Alle späteren Änderungen sind vergütungspflichtig.
2. Die Montagefläche muss frei von Hindernissen sein. Bei unbefestigten Flächen (kein Pflaster, kein Asphalt) ist unbedingt die Höhenangabe der späteren fertigen Fläche anzugeben. Der Boden muss einen Aushub mit dem Spaten ermöglichen (Bodengruppen 1 -4 nach DIN 18300). Die Beseitigung von Hindernissen wie Bauschutt, Felsenstein, Wurzelwerk usw. stellt eine vergütungspflichtige Zusatzleistung dar. Pflaster / Platten werden an den Stellen der Pfostenlöcher entnommen und nach Absprache gegebenenfalls gegen Aufpreis wieder eingepasst. Der Bodenaushub wird bauseits entsorgt. Der Auftraggeber hat Metallbau Kurt Lange unentgeltlich Wasser und Stromanschluss bei Montagebeginn zur Verfügung zustellen.
3. Das Verstreichen bestimmter Lieferfristen und -tremine befreit den Käufer, der vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen will, nicht von der Setzung einer angemessenen Nachfrist zur Erbringung der Leistung und der Erklärung, dass er die Leistung nach Ablauf der Frist ablehnen werde. Das gilt nicht, soweit Metallbau Kurt Lange eine Frist oder einen Termin zur Leistung ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bezeichnet hat.
4. Teillieferungen sind zulässig.
5. Liefer und Abholtermine sind grundsätzlich unverbindlich.
6. Bei Eintritt höherer Gewalt und allen unvorhergesehenen, nach Vertragsabschluss eingetretenen Hindernisse, die Metallbau Kurt Lange nicht zu vertreten hat (ins besondere Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung und Störung der Verkehrswege), verlängert sich die Lieferfrist - auch innerhalb eines Verzuges – angemessen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des verkauften Gegenstandes von erheblichen Einfluss sind. Dies gilt auch dann, wenn diese Umstände bei den Lieferanten von Metallbau Kurt Lange und deren Unterlieferanten eintretten.
7. Schlechtwettertage gelten als Behinderung der Ausführung von §6 Nr.2 II VOB/B. Sie führen zu einer entsprechenden Fristverlängerung. Bodenverhältnisse auf dem Baugelände, die eine sachgerechte Montage, in der von Metallbau Kurt Lange angebotenen Form erschweren bzw. verhindern, gelten ebenfalls als Behinderung und sind extra zu vergüten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, eine reibungslose Montage zu gewährleisten. Wenn der Auftraggeber die Montagearbeiten unterbricht oder eine Montage unmöglich macht bzw. verweigert, werden Ihm die angefallen Kosten dafür berechnet. Terminvorgaben seitens des Auftraggebers gelten nur als anerkannt, wenn diese von Metallbau Kurt Lange schriftlich vereinbart und bestätigt wurden.
8. Wird ein vereinbarter Abnahmetermin seitens des Auftraggebers/ Käufers nicht eingehalten, so ist Metallbau Kurt Lange berechtigt, die bereitgestellte Ware sofort in Rechnung zu stellen. Ist der vereinbarte Lieferort für das Lieferfahrzeug entgegen den Aussagen des Auftraggebers / Käufers nicht zugänglich, so hat der Auftraggeber / Käufer alle Kosten zu tragen, die mit einer nochmaligen Anlieferung ggf. auch einer geänderten Lieferform verbunden ist.
§ 5 Sonderbestimmungen für mitgelieferte oder verarbeitete Holzteile
1. Holz ist ein Naturprodukt; seine Naturgegebenen Eigenschaften, Merkmale und Abweichungen sind daher stets zu beachten. Insbesondere hat der Auftraggeber seine biologischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften beim Kauf und der Verwendung zu berücksichtigen.
2. Die Bandbreite von natürlichen Unterschieden in Farbe, Struktur und anderen Eigenschaften innerhalb einer Holzart gehört zu den Eigenschaften des Naturproduktes Holz und stellen daher keinerlei Reklamation - oder Haftungsgrund dar.
3. Insbesondere bei Produkten, die ihrem Zweck nach größeren Temperatur- und Feuchtigkeitsänderungen ausgesetzt sind, sind Größenänderungen unvermeidlich. Daher ist deren Ausdehnung oder Schwinden durch den Auftraggeber / Käufer regelmäßig zu kontrollieren, ggf. Vorrichtungen zur Verbindung und Stabilisierung (z.B. Spanngurt) entsprechend der Größenänderungen der Holzbauteile nachzustellen. Ein Reißen von Spannvorrichtungen durch unsachgemäßen Betrieb und ungeeignete Einstellung berechtigt nicht zu kostenlosem Ersatz.
4. Gegebenenfalls hat der Auftraggeber / Käufer fachgerechten Rat einzuholen.
§ 6 Beschaffenheit der Ware, Toleranzen bei Farb- und Zinkbeschichtungen
1. Der Besteller steht dafür ein, dass die zu beschichtenden Teile hitzebeständig bis zu 200°C sind.
Beim Beschichtungsvorgang sind sonst Formänderungen möglich.
2. Geringe Farbabweichungen vom Muster sind möglich. Farbvorgaben, z.B. nach RAL oder Verlaufs- und Glanzgradangaben sind immer, auch wenn sie vom Lieferanten bestätigt wurden, „Circa – Angaben“. Abweichungen in Farbe, Glanz und Verlauf innerhalb der branchenüblichen Toleranzen berechtigen nicht zur Mangelrüge; dies gilt auch für Lieferung nach Muster.
3. An sämtlichen Kanten und Nähten des zu beschichtenden Materials kommt es zu einem Kantenaufbau. Dieser ist nicht vermeidbar.
4. Bei zu beschichtenden Stückteilen ist eine Fehlmengentoleranz von bis zu 2 % als vertragsgemäße Leistung.
5. Bei Beschichtungen von Vorlackierungen, Gussteilen und von stückverzinkten Werkstücken, gleich welcher Herkunft, erfolgt die Veredelung grundsätzlich auf Risiko und Gefahr des Bestellers.
6. Die zur Feuerverzinkung angelieferten Gegenstände werden wir fachlich richtig nach Stand der Technik behandeln. Die Bearbeitung nach bestimmten (nationalen, internationalen) Normen muss besonders vereinbart sein. Ob die uns angelieferten Gegenstände für die gewünschte Verzinkung geeignet sind, wird Metallbau Kurt Lange jedoch mangels einer ausdrücklichen Vereinbarung nicht überprüfen. Metallbau Kurt Lange haftet nicht für Schäden, die an den Gegenständen trotz fachgemäßer Bearbeitung wegen ihrer Materialbeschaffenheit, dem Spannungsverzug und der unsachgemäßen Schweißung entstehen bzw. die sie bei dem Besteller bzw. Dritten trotz fachgemäßer Bearbeitung unserer - seits verursachen. Von der Haftung ausgeschlossen sind ferner solche Gegenstände, die unzulässigen mechanischen, chemischen oder elektrolytischen Einwirkungen ausgesetzt worden sind oder werden. Für Rissschäden bei Gussstücken ist jede Haftung ausgeschlossen, ebenso eine Haftung für Folgeschäden. Erhebliche Probleme können zudem bei kaltgepressten Gitterrosten und historischen Stählen auftreten, derartige Bauteile können durch eine Feuerverzinkung zerstört werden, das Risiko trägt aussschließlich der Auftraggeber. Gegenstände deren Wert den üblichen Rahmen von Material- und Arbeitseinsatz erheblich übersteigen (z.B. Antiquitäten, Erbstücke, Kunstgegenstände, Kunstschmiedearbeiten, usw.) sind vom Auftraggeber ausdrücklich zu benennen, der Metallbau Kurt Lange behält sich vor diese Gegenstände gesondert zu prüfen und zu bewerten und gegebenenfalls den Auftrag abzulehnen. Behälter, geschlossene Bottiche, geschlossene Hohlräume, hohle Konstruktionsteile, z.B. in Rohrkonstruktionen sowie Zwischenräume an geschweißten Flächen, müssen zur Entlüftung und zum Ablauf gebohrt sein.
Hat der Gegenstand brennbare Flüssigkeiten enthalten, so müssen diese restlos entfernt sein, da sonst Explosions- bzw. Feuergefahr besteht. Da die Anordnung der Löcher Fachkenntnisse erfordert, muss sie vorher mit Metallbau Kurt Lange abgesprochen werden. Sind keine Entlüftungs- bzw. Ablauflöcher gebohrt und werden wird Metallbau Kurt Lange nicht schriftlich auf abgeschlossene Hohlräume u.a. hingewiesen, so haftet der Besteller/ Auftraggeber für alle Explosionsschäden die uns oder Dritten entstehen.
7. Leicht konstruierter und größerer Gegenstände können sich infolge der Badtemperaturen von ca. 450°C mehr oder weniger deformieren. Metallbau Kurt Lange wendet beim verzinken solcher Gegenstände die größtmögliche Sorgfalt an, sind jedoch für Schäden , die infolge solcher Deformationen entstehen, nicht haftbar.
Für durch die Bearbeitung bedingten Ausschuss durch Formveränderung, Risse oder dergleichen, ferner für eventuelle Beeinträchtigung der Maß- und Passgenauigkeit beweglicher Teile wird kein Kostenersatz geleistet.
8. Beruhigtes Material mit erhöhtem Kohlenstoff- bzw. Siliciumgehalt (beruhigter Stahl) können sich infolge starker Zinkaufnahme grau bzw. matt verfärben. Die Schicht kann spröde sein und eine bräunliche Färbung annehmen. Durch die hohe Zinkauflage kann es Abplatzungen der Zinkschicht kommen. Da es sich herbei um naturgesetzliche Vorgänge handelt sind wir für Fehler dieser Art und eventuelle Schäden aus derartigen Erscheinungen nicht verantwortlich zu machen.
§ 7 Mängelansprüche
1. Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Auftraggeber über. Die Ingebrauchnahme des Gewerkes seitens des Auftraggebers gilt als Abnahme. Gerät der Auftraggeber mit der Abnahme in Verzug, so geht die Gefahr im Verzugszeitpunkt auf Ihn über. Das gleiche gilt, wenn die Montage aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, unterbrochen wird, und wenn
Metallbau Kurt Lange die bis dahin erbrachten Leistungen einvernehmlich in die Obhut des Auftraggebers übergeben hat. Das Objekt ist nach Fertigstellung der Leistung abzunehmen. Dies gilt auch für in sich abgeschlossenen Teilleistungen. Im Übrigen gilt die VOB, Teil B.
2. Die Gewährleistung wird bei Bauleistungen nach VOB übernommen. Die Verjährungsfrist für Gewährleistungen beträgt 48 Monate. Ansonsten gelten die Grundsätze des BGB. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche gelten ferner nicht für Verschleißteile und -materialien. Unwesentliche Abweichungen von Farbe, Abmessungen und/oder anderen Qualitäts- und Leistungsmerkmalen der Ware begründen keinerlei Ansprüche des Käufers, insbesondere nicht auf Gewährleistung. Gebrauchte Ware wird unter Ausschluss jeder Gewährleistung verkauft.
3. Bei Verglasungen mit Isolierglas beschränkt sich die Gewährleistung für Erblinden der Scheiben auf Grund eines Fabrikationsfehlers auf die von dem Isolierglashersteller gewährte fünfjährige Garantie in Gestalt der Lieferung einer Ersatzscheibe. Die darüber hinaus entstehenden Kosten (Transport, Aus- und Wiedereinglasen) gehen zu Lasten des Auftraggebers.
4.Für nicht von Metallbau Kurt Lange selbst hergestellte oder bearbeitete Teile, z.B. Beschläge, Schlösser, Schließzylinder, Türen- und Oberlichtöffner, Eloxalbehandlung, Feuerverzinkung, Glas die zur Komplettierung eines Auftrages verwendet werden, gelten Ersatzansprüche lediglich dann und in dem Umfang, wie solche von den betreffenden Herstellerwerken auf Grund ihrer Garantiebestimmungen anerkannt werden. Bei Beschädigung eloxierter Aluminium-Profile, insbesondere durch Kalk, Mörtel, Zement und ätzenden Reinigungsmitteln, wird keine Haftung übernommen.
5. Keine Gewähr wird übernommen für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstanden sind.
6. Jegliche Gewährleistung erlischt, wenn der Auftraggeber Eingriffe und/oder Reparaturen an Geräten ohne ausdrückliche, schriftliche Bestätigung der Firma Metallbau Kurt Lange oder durch Personen vornehmen lässt, die nicht von uns befugt wurden
7. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch 8 Tage nach Abnahme beziehungsweise der Montage schriftlich anzuzeigen, andernfalls sind hierfür alle Mängelansprüche ausgeschlossen. Im kaufmännischen Verkehr gelten ergänzend die §§ 377,378 HGB. Nicht offensichtliche Mängel sind innerhalb der maßgeblichen Gewährleistungsfrist nach §13 VOB, Teil B zu rügen.
8. Wenn ein von Metallbau Kurt Lange zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, ist der Metallbau Kurt Lange nach eigener Wahl zu Mängelbeseitigung oder zur Neulieferung i.S.d. § 439 BGB berechtigt. Mehrfache Nachbesserungen – in der Regel zwei – sind innerhalb einer angemessenen Frist zulässig. Der Tausch in höherwertigere Produkte gilt bereits jetzt als akzeptiert. Andere Rechte, besonders die Rückgängigmachung des Vertrages können nur nach Ablauf einer angemessenen Frist zu Nacherfüllung oder dem Fehlschlagen der Nacherfüllung geltend gemacht werden.
9. Durch einen Austausch im Rahmen der Gewährleistung/Garantie treten keine neuen Gewährleistungs- bzw. Garantiefristen in Kraft.
10. Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart, sind weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen. Metallbau Kurt Lange haftet nicht für Schäden, die nicht im Liefergegenstand unmittelbar entstanden sind; insbesondere haftet Metallbau Kurt Lange nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers. Vorstehende Haftungsbefreiung gilt nicht, sofern der Schaden auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, Leistungsverzug, Unmöglichkeit, sowie Ansprüche nach §§ 1,4 des Produkthaftungsgesetzes beruht. Für die Wiederherstellung von Daten haftet Metallbau Kurt Lange nicht, es sei denn, dass wir den Verlust vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben und der Auftraggeber sichergestellt hat, dass eine Datensicherung erfolgt ist, so dass die Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
11. Schadenersatzansprüche können in allen Fällen, auch bei fehlgeschlagener Nachbesserung oder Nachlieferung nur dann gegen Metallbau Kurt Lange geltend gemacht werden, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann oder wenn zugesicherte Eigenschaften fehlen. Soweit die Haftung des Metallbau Kurt Lange ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
12 Aufrechnung mit anderen als unbestritten oder rechtskräftig festgestellte Forderungen ist ohne vorherige gegenseitige Vereinbarung nicht statthaft.
13. Unwesentliche, zumutbare Abweichungen in den Abmessungen und Ausführungen insbesondere bei Nachbestellungen berechtigen nicht zu Beanstandungen, es sei denn, dass die Einhaltung von Maßen und Farbtönen ausdrücklich vereinbart worden ist. Technische Verbesserungen sowie notwendige technische Änderungen gelten ebenfalls als vertragsgemäß, soweit sie keine Wertverschlechterung darstellen.
§ 8 Haftung
1. Die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen, sofern nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betroffen sind oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages Überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf (sogenannte Kardinalpflicht). Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung begrenzt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens.
2. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
Metallbau Kurt Lange liefert nur auf der Basis des nachstehend näher geschilderten Eigentumsvorbehaltes. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn er sich nicht sets ausdrücklich hierauf beruft.
1. Metallbau Kurt Lange behält sich das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Metallbau Kurt Lange ist berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Auftraggeber sich vertragswidrig verhält.
2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausrechend zum Neuwert zu versichern. müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Auftraggeber diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Auftraggeber Metallbau Kurt Lange unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Gleichsam hat der Auftraggeber Metallbau Kurt Lange zu benachrichtigen, wenn Zahlungsunfährigkeit oder Überschuldung im Sinne der Insolvenzordnung unmittelbar bevorstehen oder ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Metallbau Kurt Lange die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Auftraggeber für den Metallbau Kurt Lange entstandenen Ausfall.
3. Metallbau Kurt Lange verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Auftraggebers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 Prozent übersteigt.
§ 10 Preise, Zahlung
1. Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer, die gesondert auszuweisen ist, ein.
2. Die Preise verstehen sich ohne die Kosten für Verpackung und Fracht.
3. Bei Preiserhöhungen von Vorlieferanten, Steigerungen von Lohn- und Transportkosten oder sonstigen unerwarteten Kostensteigerungen ist Metallbau Kurt Lange berechtigt, Verhandlungen über Neufestsetzung des des Preises zu verlangen.
4. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich Metallbau Kurt Lange ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur erfüllungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Bestellers und sind sofort fällig.
5. Die Rechnungsbeträge inklusive sämtlicher Kosten sind sofort, spätestens 14 Tage nach Erhalt der Rechnung zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist ist Metallbau Kurt Lange berechtigt, Verzugszinsen im Rahmen der gesetzlichen Regelungen zu verlangen. Skonto oder andere Nachlässe werden nicht gewährt, es sei denn, dies ist ausdrücklich zwischen den Vertragsparteien vereinbart.
6. Metallbau Kurt Lange ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Auftraggebers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Metallbau Kurt Lange wird den Auftraggeber über diese Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist Metallbau Kurt Lange berechtigt, die Zahlung zunächst auf Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
7. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so ist Metallbau Kurt Lange berechtigt, den jeweiligen gesetzlichen Verzugszins zu berechnen. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Verzugsschadens des Metallbau Kurt Lange bleibt vorbehalten. Dem Auftraggeber bleibt es in den vorbezeichneten Fällen unbenommen, einen geringeren Schaden nachzuweisen, der dann maßgeblich ist.
8. Die Aufrechnung seitens des Auftraggebers ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht um rechtskräftig festgestellte oder von Metallbau Kurt Lange nicht bestrittene Gegenforderungen handelt.
§ 11 Bauleistungen
1. Bei allen Bauleistungen, einschließlich Montage, gilt die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB, Teil B und C) in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung. VOB/B ist ausdrücklich Teil dieser AGB. § 11 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit 1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen Metallbau Kurt Lange und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Soweit der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich – rechtlichen Sondervermögens ist, ist der Geschäftssitz des Metallbau Kurt Lange ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
3. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Vertragspartner werden in diesem Fall die unwirksame Bestimmung durch eine der wirtschaftlichen
Zielsetzung dieses Vertrags entsprechenden vertraglichen Regelung ersetzen.
4. Verbraucherschlichtung:
Der Metallbau Kurt Lange beteiligt sich nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) und ist dazu auch nicht verpflichtet. Streitigkeiten über den geschlossenen Vertrag und dessen Ausführung können vor der Vermittlungsstelle der Kreishandwerkerschaft Chemnitz verhandelt werden.
Stand 01.04.2025